Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

  1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.

5. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

6. Shootingreisen

  1. Die Shootingreisen erfolgen auf eigenes Risiko. Eine ausreichende Versicherung für Unfälle oder Krankheiten sind in eigener Verantwortung des Kunden abzuschließen.
  2. Mit Bestätigung der Auftragsbestätigung gilt der Termin als fest gebucht und kann nicht mehr kostenfrei storniert werde.
  3. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann in Absprache mit dem Veranstalter (Markus Bronold) eine passende Ersatzperson genannt werden. Sollte für die Veranstaltung kein adäquater Ersatz gefunden werden ist die vollständige Summer fällig. 
  4. Für den Fall, dass eine Ersatzperson für den ursprünglichen Kunden gefunden werden, wird eine Bearbeitungsebühr i.H. von 10% der Auftragssumme fällig.
  5. Bei Buchung werden 50% der Gesamtsumme sofort fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor Reisantritt zu erfolgen.
  6. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer ausreichenden Reiserücktrittsversicherung.
  7. Da die Strandshootings aussen stattfinden, kann keine Haftung für einen evtl. Ausfall wegen ungeeigneter Wetterverhältnisse übernommen werden. Sollten geplante Shootingslots aufgrund der Wettersituation ausfallen müssen, entsteht kein Anspruch auf einen Ersatz. Wettersituationen oder andere äußere Umstände, die ein Shooting verhindern gelten als höhere Macht und stellen keine Grund für einen Anspruch auf Ersatz dar.

7. Studioshooting

  1. Das Studioshooting erfolgt auf eigenes Risiko. Eine ausreichende Versicherung für Unfälle oder Krankheiten sind in eigener Verantwortung des Kunden abzuschließen.
  2. Mit Bestätigung der Auftragsbestätigung gilt der Termin als fest gebucht und kann nicht mehr kostenfrei storniert werde.
  3. Bei Buchung werden 50% der Gesamtsumme sofort fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor Shootingtermin zu erfolgen.
  4. Sollte der Kunde das Shooting nicht antreten können, kann in Absprache mit dem Veranstalter (Markus Bronold) eine passende Ersatzperson genannt werden. Sollte für das Shooting kein adäquater Ersatz gefunden werden ist die vollständige Summer fällig. 

8. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

9. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.